2010 Fachmagazin DIVEMASTER
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
Anzeigenschaltungen
1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Beilagen und sonstigen werblichen Darstellungen in einem Druckerzeugnis.
2. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für eigene Objekte von MTi-Press oder Objekte von Gesellschaften, an denen MTi-Press beteiligt ist, sowie solche Objekte, die MTi-Press im Anzeigenbereich im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages betreut. Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von MTi-Press schriftlich bestätigt sind. Zuständig für den Abschluss von Anzeigenaufträgen sowie Erklärungen im Rahmen eines solchen Vertrages ist allein MTi-Press. Die Repräsentanten und Anzeigenvertreter von MTi-Press haben keinerlei Vertretungsmacht. Treffen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von MTi-Press mit anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen, so haben die von MTi-Press in jedem Fall den Vorrang.
3. Das Angebot eines Kunden ist verbindlich, wenn es einem Vertreter oder Repräsentanten von MTi-Press oder MTi-Press direkt zugeht. Der Kunde ist an dieses Angebot in einem Zeitraum von 12 Wochen, bei Büchern bis zum Erscheinen der erstfolgenden Auflage nach Zugang gebunden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums eine Bestätigung durch MTi-Press nicht, so gilt dieses Angebot als erloschen.
4. Bei Anzeigenaufträgen hat der Kunde die Plazierung so abzugeben, daß sie innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige oder bei Büchern zur nächstmöglichen Auflage abgewickelt werden. Erfolgt eine Plazierung nicht oder nicht rechtzeitig, so liegt sie im pflichtgemäßen Ermessen von MTi-Press. Wird die vorbezeichnete Frist nicht eingehalten, so erfolgt die Rückbelastung des auf die bereits erschienen Anzeigen gewährten Nachlasses. Bei Auftragserweiterung innerhalb eines Insertionsjahres wird der höhere Rabatt auf die bereits erschienenen Anzeigen vergütet.
5. Für die Aufnahme der Anzeige in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen einer Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat und die schriftliche Bestätigung von MTi-Press vorliegt.
6. Anzeigen oder sonstige werbliche Darstellungen, die aufgrund ihrer Aufmachung - insbesondere redaktionellen Aufmachung - nicht ohne weiteres als Anzeigen erkennbar sind, können von MTi-Press kenntlich gemacht werden.
7. MTi-Press behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen. MTi-Press ist zu einer Kontrolle der Anzeige, insbesondere auf die Zulässigkeit ihres Inhalts hin, nicht verpflichtet. Der Auftraggeber hat MTi-Press und die von MTi-Press betreuten Objekte von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten und für alle Schäden einschließlich eines möglicherweise entgangenen Gewinnes einzustehen.
8. Die Stornierung von Anzeigen kann bis zum Anzeigenschluss der Druckschrift - nachweislicher Eingang der Erklärung bei MTi-Press durch schriftliche Erklärung des Kunden vorgenommen werden.
9. Beilagenaufträge sind für MTi-Press erst nach Vorlage des Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Fest eingeheftete Beilagen, die durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Druckschrift erwecken, oder Fremdanzeigen enthalten, können zurückgewiesen werden.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert MTi-Press unverzüglich Ersatz an. Soweit MTi-Press aus Umständen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, Mehrkosten erwachsen, sind diese vom Auftraggeber zuzüglich zu vergüten. Bei erkennbar ungeeigneten oder beschädigten Druckunterlagen oder auf besonderen Auftrag des Kunden hin ist MTi-Press berechtigt, diese Druckunterlagen gegen Erstellung der Kosten selbst zu erstellen oder erstellen zu lassen. In einem solchen Fall stehen alle Rechte an derartigen Druckunterlagen MTi-Press zu. Der Kunde hat jedoch das Recht zur ein- oder mehrmaligen Veröffentlichung in einer von MTi-Press veröffentlichten oder anzeigenmäßig betreuten Druckschrift.
11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige oder der werblichen Darstellung Anspruch auf eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Maße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine weitergehende Haftung von MTi-Press ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsdatum und Belegaussendung geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt MTi-Press keine Haftung.
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht unverzüglich zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
13. Rechnungen sind an MTi-Press innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein Netto zu bezahlen. Bei Vorauszahlung bis zum Erstverkaufstag gewährt der Verlag 2% Skonto. Der Verlag ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und den Abdruck der Anzeige oder sonstigen werblichen Gestaltung bis zum Eingang zu verweigern.
14. Technische Veränderungen der Druckschriften, z.B. Format liegen im Ermessen von MTi-Press oder der von MTi-Press vertretenen Anbieter. Hinsichtlich der preislichen Konditionen gelten jeweils die gültigen Preislisten von MTi-Press. Ändert sich während der Laufdauer eines Anzeigenauftrages vor Erscheinen der letzten Anzeige die Preisliste des Verlages, so erfolgt die Abwicklung nach den bisherigen Konditionen, es sei denn, die Preiserhöhungen war bereits 3 Monate zuvor angekündigt. In einem solchen Fall ist jedoch der Auftraggeber berechtigt, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der neuen Preisliste den Auftrag bezüglich der den neuen Preislisten unterliegenden Schaltungen zu stornieren, ohne dass eine Kostenpauschale für MTi-Press entsteht.
15. Bei Zahlungsrückstand werden Zinsen in Höhe von 10% sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5% auf den Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 50.- EURO zuzüglich etwaiger sonstiger Einziehungskosten berechnet. MTi-Press ist berechtigt in einem solchen Fall die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückzustellen.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von MTi-Press.
17. Werbungsvermittler und Werbungsagenturen sind verpflichtet sich in Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Vorgaben und Preislisten von MTi-Press zu halten. Von MTi-Press gewährte Vermittlungsgebühren dürfen weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
18. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet jeweils drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige oder werblichen Maßnahme.
19. Außerhalb von Gewährleistungsansprüchen haftet MTi-Press nicht für das Verschulden Dritter, deren sich MTi-Press zur Auftragserfüllung bedient. In keinem Fall trifft MTi-Press eine Ersatzpflicht für Folgeschäden, sondern allenfalls für das unmittelbare Erfüllungsereignis. Bei Betriebsstörungen oder sonstigen Umständen, die MTi-Press nicht zu vertreten hat, wie Streik, Beschlagnahme und dergleichen hat MTi-Press Anspruch auf Bezahlung der veröffentlichten und erbrachten Leistungen im entsprechendem Leis-tungsumfang.
20. Bei verspäteter oder unvollständiger bzw. fehlerhafter Anlieferung von Druckunterlagen oder sonstigen in der Sphäre des Kunden liegenden Verzögerungen übernimmt MTi-Press keine Garantie für eine korrekte Druckwiedergabe oder eine besondere Plazierung der Anzeige. In einem solchen Fall liegt es im Ermessen von MTi-Press die Anzeige oder sonstige werbliche Maßnahme in eine spätere Ausgabe der vorgesehenen Druckschrift zu übernehmen.


Bestellungen und Vertragsabschluss
Die Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei MTi-Press aufgibt, schicken wir ihm eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt. Die Auslieferung erfolgt entweder über MTi-Press direkt oder den von ihm autorisierten Vertrieb IP Internationale Presse, MD & M Pressevertrieb GmbH & Co. KG, Nordendstraße 2, 64546 Mörfelden-Walldorf. Diese Bestellbestätigung soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir entweder durch Rechnung oder Benachrichtigung bestätigen. Durch Annahme der Lieferung erklärt sich der Kunde mit unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Gegenbedingungen können von MTi-Press nicht akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn MTi-Press nicht ausdrücklich widerspricht.

Lieferungen
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Ware wird vom MTi-Press nicht gegen Transportschäden versichert. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Sendung das Lager verlässt. MTi-Press behält sich Lieferung gegen Vorkasse vor. Die Liefertermine von Neuveröffentlichungen und Neuauflagen können nicht verbindlich zugesagt werden. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von MTi-Press an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar. Falls MTi-Press ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von MTi-Press seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist MTi-Press dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt. Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

Mängelrüge
Der Inhalt einer Sendung gilt als mit der Rechnung übereinstimmend und frei von erkennbaren, durch den MTi-Press zu vertretenden Mängeln, wenn der Empfänger dem MTi-Press nicht innerhalb einer Woche nach Eingang der Sendung Abweichung anzeigt oder die Mängelrüge geltend macht. Bei Beanstandung müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Rechnungsnummer angegeben werden. Transportschäden und Teilverluste sind im Beisein des Zustellers festzustellen und von diesem zu bestätigen, eventl. ist bei der Post oder beim Spediteur innerhalb von 7 Tagen Hausverhandlung zu beantragen. Ohne diese Unterlagen ist kein Schadensersatz möglich.

Rückgabe
Festbestellte Ware kann nur nach vorheriger Vereinbarung und nur in Ausnahmefällen gegen sofortige Umtauschbestellung zurückgenommen werden. Voraussetzung für die Rücknahme ist, dass sich die Ware in einwandfreiem, für die weitere Auslieferung geeigneten Zustand befindet. Befindet sich die Ware nicht mehr in neuwertigem Zustand, ist MTi-Press berechtigt, den Gutschriftsbetrag dem Wiederverkaufswert entsprechend zu kürzen. Die Kosten für das Versandrisiko trägt der Absender. Für unberechtigte Rücksendungen wird keine Gutschrift und keine Haftung übernommen. Unfreie Sendungen können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden. Bei Rücksendungen muss sich der MTi-Press eine angemessene Bearbeitungsgebühr vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausnahmslos unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Solange uns noch irgendwelche Ansprüche aus unseren Lieferungen zustehen, bleibt der Eigentumsvorbehalt am gesamten Betrag der unveräußerten Lieferung bestehen. Im Falle der Weiterveräußerung tritt die entstehende Forderung anstelle der Ware; sie ist im Voraus an MTi-Press zur Sicherung abgetreten. MTi-Press nimmt diese Abtretung an. Nimmt der Händler aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird, der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als abgetreten. Auch diese Abtretung nimmt MTi-Press an. Werden Forderungen des MTi-Press in ein mit dem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung von MTi-Press. Der Käufer ist verpflichtet, MTi-Press Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen.

Preisfestsetzungen
Der Händler bzw. der Empfänger der Sendung verpflichtet sich, alle von MTi-Press angegebenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind verbindlich. Versand- und Bearbeitungsgebühren werden zusätzlich berechnet. Haben sich vor Auftragseingang die Preise geändert, so gelten die neuen Preise.
Alle Preisangaben im Internet sind ohne Gewähr.

Zahlungen
Zahlungen sind bei Erhalt der Ware fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen in fremden Währungen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Ein Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt. Schecks werden zahlungshalber erst dann entgegengenommen, wenn sie eingelöst sind. Bankgebühren und -spesen sind direkt vom Kunden zu zahlen. Die Zurückhaltung der Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung der Zahlungsansprüche des MTi-Press sind ausgeschlossen, so weit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig sind.

Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesamten Forderungen von MTi-Press sofort fällig. Der MTi-Press kann auf die Gesamtforderung ab Verzugseintritt Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnen. MTi-Press ist berechtigt, einen säumigen Kunden von der Weiterbelieferung auszuschließen und die bestehende Geschäftsverbindung zu ihm lösen. Bei Rückgabe von Bankeinzügen oder sonstigen Einzügen gilt der Zahlungsverzug wie oben. Bankgebühren und Bearbeitungsgebühren sind vom Kunden zu bezahlen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren behält sich MTi-Press vor. Eventuelle Nachnahmespesen gehen zulasten des Empfängers.

Widerspruch
Die Vertragserklärung kann vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder, wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an: MTi-Press Senefelderstr. 10 70178 Stuttgart
Der Widerruf kann online erfolgen durch Nutzung unseres Kontaktformulars unter: www.MTi-Press.de
oder per Brief an: MTi-Press Senefelderstr. 10 70178 Stuttgart Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Kunde uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für Forderungen aus allen Lieferungen ist Stuttgart. So weit gesetzlich zulässig, wird Stuttgart auch als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, für die diese Vertragsbedingungen gelten vereinbart. Für alle übrigen Kunden gilt dieser Gerichtsstand für das Mahnverfahren.


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